Manchmal muss es amtlich sein
Oft verlangen Behörden und öffentliche Träger beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Hierzu ist ein beeidigter Übersetzer notwendig.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen an und versehe sie mit dem entsprechenden, offiziellen Stempel.
Ob beispielsweise Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse, Schulzeugnisse, Diplome, Verträge, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden oder Testamente - alle Ihre Dokumente werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
